Sehr geehrte Jägerschaften,sehr geehrte Vorstände der Rotwildrings und der IG Dam- und Muffelwild,
am gestrigen Tag erhielten wir die ab heute geltende „Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO - . Darin sind in § 3 „Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit“ Ausführungen zur Thematik „Jagd“ aufgeführt:
- § 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet.
- Absatz 1 gilt nicht für
- Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO,
- berufliche und amtliche Tätigkeiten sowie die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung,
- Aufenthalte im öffentlichen Raum zum Zweck der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film oder anderen Medien,
- die Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs und von Kraftfahrzeugen,
- Beerdigungen und standesamtliche Eheschließungen sowie
- Gruppen einer Einrichtung oder eines Angebotes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Durch die Oberste Jagdbehörde erging an die Unteren Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gleichlautende Info mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die sonstigen Regelungen entsprechend der bisher erlassenen Corona-Verordnungen (Hygienekonzepte, Abstandsregelungen etc.) und landkreispezifische Regelungen weiterhin und zusätzlich zu beachten sind.
Entsprechend dieser Ausführungen können Bewegungsjagden weiterhin durchgeführt werden. Ein Hygienekonzept sollte vorhanden sein, die A-H-A-Regeln sind einzuhalten und wir empfehlen, dies auch in die Belehrungen aufzunehmen und die Jagden so zu organisieren, dass von vornherein auf minimale Kontaktmöglichkeiten der Jagdteilnehmer untereinander orientiert wird; auf gemeinsame Schüsseltreiben sollte unbedingt verzichtet werden.
Ähnlich lautende Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Sollte es neue Informationen geben, werden wir Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
- Weidmannsheil
Frank Herrmann
Geschäftsführer
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Frans-Hals-Str. 6 c
99099 Erfurt
Telefon: +49 361 373 19 69
Telefax: +49 361 345 40 88
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